Wer sch als Yogalehrender selbstständig machen möchte, sollte ein paar Dinge beachten. Man ist auf einem Mal „selbst“ und das „ständig“! Ohne Disziplin kann das ein schwerer Alltag werden.
Selbstständig? Was muss ich beachten?
Als erstes sollte man seine Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden. Dazu füllt man einen Fragebogen aus, den man sich online vom Amt herunterladen kann. Je nach Bundesländern gibt es vielleicht inhaltliche Unterschiede, alle haben aber den knackigen und griffigen Titel: „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit“. Deutschland, Deine Bürokratie! Daraufhin erhält man eine (neue) Steuernummer, die auf allen Rechnungen angegeben werden muss. Bis hierhin war es leicht. Wenn man nicht nur nebenberuflich Yoga anbietet, sondern Hauptberuflich, geht der Spaß jetzt richtig los.
Mit Yoga in die Selbstständigkeit
Eine Berufshaftpflichtversicherung wird oft von Arbeitgebern wie Fitnessclubs eingefordert. Sie ist nötig, wenn etwas im Yogaunterricht kaputt geht oder sich ein Teilnehmer verletzt. Ist man Mitglied im Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland (BDY), kann man sich mit 15 Euro pro Jahr versichern lassen. Woanders zahlt man etwa zwischen 130 und 200 Euro pro Jahr. Als Yogastudio-Betreiber wiederum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll und kostet je nach Raumgröße bis zu 300 Euro. Dann benötigen Yogaschulen noch eine Betriebsversicherung. Das ist in etwa wie eine private Hausratversicherung: Bei Diebstahl, Brand- oder Wasserschäden greift diese Versicherung. Man berappt dafür je nach Umfang der vereinbarten Leistungen bis 150 Euro.
Die Rente ist sicher!
Wie möchte man sich absichern, um nicht im Alter in die Armut zu geraten? Wenn der Jahresgewinn durch Yoga unterrichten höher liegt als 5400 Euro (Stand: 2018), sollte man sich bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Auch hier darf man das unvermeidliche Formular mit dem schönen Titel „V020“ für Selbstständige und Freiberufler ausfüllen. Daraufhin wird einem mitgeteilt, wie viel man an die Rentenversicherung abgeben darf. Eingie Yogalehrende, die das nicht getan haben, durften dann jahrelang nachzahlen. Möchte man sich nicht versichern, kann man jemanden für den Unterricht sozialversicherungspflichtig anstellen, denn Unternehmer müssen sich nicht bei der Rentenkasse pflichtversichern. Können und dürfen es aber.
Umsatzsteuer & Erkenntnis
Jeder sollte sich klar machen, dass man als selbständiger Yogalehrender nicht nur „schön“ Yoga unterrichten muss, sondern zum Unternehmer wird. Diese Erkenntnis kann einem bei den oben genannten Kosten schon mal klar geworden sein! Deshalb ist es bei einer Existenzgründung sinnvoll, sich mit BWL zu beschäftigen: Wer mehr als 17.500 Euro im Jahr einnimmt, wird umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet man gibt von allen Einnahmen noch mal 19 Prozent ab. Bleibt man unter diesen Einnahmen, unterliegt man der Kleinunternehmerregelung. Nimmt später in einem Jahr mehr als 17.500 Euro ein, sollte man überlegen, die Preise zu erhöhen. Das kann problematisch werden. Ratsam könnte es daher sein, sich von Anfang an Umsatz-besteuern zu lassen. Zumindest wenn man mit einer eigenen Yogaschule startet. Zu diesen Überlegungen würde ich zwar immer einen Steuerberater hinzuziehen. Trotzdem benötigt man eigenes BWL-Wissen, um einen Businessplan zu erstellen, Marktforschung zu betreiben und sich über die Preisgestaltung klarzuwerden. Puh!